HHC Fellbach

Akkordeon

Akkordeon

Der HHC bietet für Vereinsmitglieder eine Akkordeonausbildung von der musikalischen Grundausbildung bis zum Musizieren in den Spielgruppen und Orchestern des Vereins an. Die Ausbildung erfolgt in der Regel im Einzelunterricht, auf Wunsch auch im Gruppenunterricht. Musikalische Vorkenntnisse (z.B. Noten, Notenwerte) sind nicht Voraussetzung für den Beginn einer Akkordeonausbildung. Die Grundlage für die Akkordeonausbildung bildet unser Ausbildungsvertrag.

Ein bis zu vier Wochen dauernder Schnupperkurs ist möglich. Während des Schnupperkurses ist keine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Für den Schnupperkurs wird eine pauschale Kursgebühr erhoben, die mit Beginn des Kurses zur Zahlung fällig wird. Die Teilnahme am Schnupperunterricht kann jederzeit beendet werden, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.

Grundsätzlich bieten wir für Schnupperkursteilnehmer sowie für Akkordeonauszubildende vereinseigene Instrumente zur Anmietung an. Die Dauer der Miete sollte max. sechs Monate betragen. Für die Überlassung des Instruments wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen. Ein Anspruch auf ein Leihinstrument besteht nicht.

Während der Akkordeonausbildung besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, Leistungsabzeichen zu erwerben. Hierfür sind entsprechende Kenntnisse in Theorie und Praxis erforderlich. Die theoretischen Kenntnisse werden dabei in Form eines Tests abgefragt, die praktischen Kenntnisse in Form des Vorspiels jeweils eines Pflicht- und eines Wahlstücks sowie kleiner Zusatzaufgaben. Die Bewertung der Leistung erfolgt durch eine Jury, die von der Vereinsleitung eingesetzt wird. Für den theoretischen Leistungsnachweis werden die Bewertungen „ausgezeichnet“, „sehr gut“ und „gut“ verwendet. Die Wertung des Vorspiels obliegt der Jury. Die Vergabe des Leistungsabzeichens erfolgt im Rahmen eines „Jugendtags“, der mindestens einmal pro Jahr stattfindet. Unterjährige Auszeichnungen können von den Ausbildungsleitern vorgenommen werden. Es besteht seitens der Auszubildenden keine Verpflichtung, Leistungsabzeichen zu erwerben.

Für die Akkordeonausbildung gelten die Bedingungen, die in unserem Jugendausbildungskonzept [102 KB] festgelegt sind.

Die Kosten für die Akkordeonausbildung beim HHC, die von qualifizierten Ausbildern durchgeführt wird, finden Sie in unserer Beitrags- und Gebührenordnung [116 KB] .